Staatsangehörigkeit und StAG

In der BRiD (Bundesrepublik in Deutschland) wird die Staatsangehörigkeit anders definiert als im noch gültigen RuStAG. Wie in Wikipedia nachzulesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit), ist das RuStAG mit Wirkung ab Januar 2000 „angepasst“ worden. Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit, wobei dies irreführend ist.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

Zitat:

Die Begriffe „Deutscher Staatsangehöriger“ und „Deutscher“

Im deutschen Reisepass ist die Staatsangehörigkeit eingetragen, er ist jedoch kein rechtlicher Nachweis über deren Besitz, siehe dazu Staatsangehörigkeitsausweis.
Deutscher im Sinne des § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt”, die von der Bundesrepublik Deutschland verliehen wird.

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.

Alle deutschen Staatsangehörigen sind automatisch zugleich Bürger der Europäischen Union.

Über die Definition des Staatsangehörigen hinausgehend bezieht sich der Artikel 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) auch auf die Kategorie des deutschen Volkszugehörigen. Diese ethnisch bestimmte Kategorie ist also nicht mit der des deutschen Staatsangehörigen synonym. Seit der Anfang 2000 in Kraft getretenen Gesetzesänderung kann die Gruppe der durch Artikel 116 definierten Statusdeutschen allerdings als vernachlässigbar klein angesehen werden.

Rechtshistorisch ist der Begriff des Staatsangehörigen eine Abkehr von dem enger gefassten Begriff der Bürgerschaft.

Mit der „Anpassung“ wurde die Gleichschaltung, die 1934 von Adolf Hitler eingeführt wurde, noch weiter voran getrieben. Noch heute gilt jedoch, dass einem die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden kann. Durch Täuschung im Rechtsverkehr wurde jedoch nahezu allen Deutschen, die im Gebiet der heutigen BRiD leben, die Staatsangehörigkeit entzogen und wir wurden staatenlos gemacht.
Der Personalausweis (man beachte: Personal!) legt lediglich die Vermutung nahe, der Inhaber könnte Deutscher sein. Der Personalausweis und auch der Reisepass sind keine gültigen Dokumente zum Nachweis der Staatsangehörigkeit.

Die Staatsangehörigkeit wird über die Ahnenline des Vaters vererbt. Dazu muss man bei Standesämtern bzw. Kirchen die Geburtsurkunden, Genurtenregister, Familienbücher, Sterbeurkunden bzw. Kirchenregistern die Vorfahren väterlicherseits bis vor 1914 nachweisen.